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Gefahrenguttransporte

Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern, müssen gekennzeichnet sein:

Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, haben vorne und hinten eine orangefarbene Kennzeichnung.

Fahrzeuge mit radioaktiven Stoffen sind an der Vorder- und Hinterseite mit orangefarbenen Warntafeln, und an den beiden Seiten mit Gefahrzetteln gekennzeichnet.

Bei Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks und Tankcontainer enthält die Warntafel zwei Kennzeichnungsnummern. Außerdem müssen an dem Tank Gefahrzettel an den beiden Längsseiten angebracht sein.

Güter- und Kesselwagen von Eisenbahnfahrzeugen mit bestimmten gefährlichen Gütern tragen an beiden Längsseiten ebenfalls eine orangefarbene Warntafel mit Kennzeichnungsnummer. Die Bedeutung der Nummer ist dieselbe wie bei Straßenfahrzeugen. Kesselwagen mit verflüssigten Gasen müssen zusätzlich mit einem orangefarbenen Farbstreifen gekennzeichnet sein, damit Rangierer und Feuerwehr schon von weitem diese erkennen können.

Flugzeuge mit gefährlichen Gütern sind nicht besonders gekennzeichnet.